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Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Nutzungsbedingungen für die Webseite

Diese Webseite und die dazugehörigen Webseiten, die darin enthalten sind, (gemeinsam die "Webseite") stellen Informationen über Hotels für vorübergehende Aufenthalte ("Objekte") und andere Waren und Dienstleistungen mit Reise- oder Verbraucherbezug bereit. Diese Webseite wird ausschließlich von Grand Hotel GmbH, Kaerntner Ring 9, A - 1010 Wien und/oder ihren verbundenen Unternehmen (JJW Hotels & Resorts) und/oder verschiedenen Drittanbietern und Vertriebspartnern bereitgestellt. Das Angebot der Waren und/oder Dienstleistungen erfolgt vorbehaltlich der vorherigen Annahme der hierin und auf anderen Seiten der Webseite aufgeführten Bedingungen und Hinweise (gemeinsam die "Bedingungen") durch den Nutzer ("Nutzer" oder "Sie" oder "Ihr").

Durch Ihren Zugriff, Nutzung, Darstellung, Übertragung, Caching oder Speicherung dieser Webseite oder jedweder ihrer Dienstleistungen, Funktionen oder Inhalte erklären Sie sich mit allen Konditionen, Bedingungen und Hinweisen ("Vereinbarung") auf dieser Webseite ohne Änderungen einverstanden. falls Sie damit nicht einverstanden sein sollten, dürfen Sie die Webseite nicht nutzen und müssen sie unverzüglich verlassen.

Dieses Dokument umfasst:

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
II. Nutzungsbedingungen für die Webseite

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grand Hotel Wien

§1 Anwendungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die die Grand Hotel GmbH (im Folgenden „Hotel“) gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten von Hotel zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel. Das Hotel ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Beherbergungs-, Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungs- verträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

§2 Vertragsschluss

  1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
  2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Hotelzimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Hotel.

§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Stoppelgeld möglich.
  2. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden.
  3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hause nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel mit vergleichbarer Qualität anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
  5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 12:00 Uhr geräumt sein.
    Danach kann das Hotel über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis).

§4 Veranstaltungen

  1. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die exakte Veranstaltungsdauer (Beginn und Ende) sind bei Bestellung von Veranstaltungen mitzuteilen und vom Hotel rückzubestätigen. Die genaue Teilnehmerzahl muss bis 5 Werktage vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden (=Garantiezahl), das Hotel ist jedoch berechtigt bei Reduzierung von mehr als 10% der voraussichtlichen Teilnehmerzahl die Preise neu zu berechnen sowie bestätigte Räumlichkeiten zu ändern. Die Garantiezahl muss an das Hotel kommmuniziert werden und bedarf der Rückbestätigung. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen teilnehmen, so wird nach tatsächlich anwesender Personenanzahl verrechnet.
  2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
  4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. In Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
  5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. AKM-Gebühren, Anmeldegebühren u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
  6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
  8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
  9. Störungen oder Defekte an von dem Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
  10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen des Hotel berechnet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  11. Beschafft das Hotel für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
  12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Gebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
  13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufs- veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
  14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.

§5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner direkt oder über Hotel veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung von Hotel verauslagt wird. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Erhöhungen der Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Vertragspartners.
    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Hotel das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
  2. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist 14 Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug werden 12% Verzugszinsen p.a. berechnet.
  3. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
  4. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
  5. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels abgetreten werden.

§6 Rücktritt des Vertragspartners

  1. Für die unterschiedlichen Preise (z.B.Frühbucher Rabatt, Bester verfügbarer Preis, …) und unterschiedliche Veranstaltungszeiten (z.B. Kongresse, Events, ….) gelten jeweils spezielle Reservierungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen die aus der Reservierungsbestätigung zu entnehmen sind.
  2. Bei Stornierung des(r) gebuchten Zimmer(s) nach der jeweiligen Frist, werden Stornogebühren fällig. Die jeweils gültigen Stornofristen und –gebühren sind in der jeweiligen Reservierung vermerkt.
  3. Stornierungen von Veranstaltungen müssen dem Hotel durch den Vertragspartner möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Veranstaltung vollständig storniert verrechnet das Hotel dem Vertragspartner folgende Stornierungskosten, sofern nicht in der Reservierungsbestätigung explizit andere Vereinbarungen getroffen wurden:

    Stornierung von Veranstaltungen mit vertraglich vereinbarter Raummiete:
    120 bis 91 Tage vor Veranstaltung:

    50% der vereinbarten Raummiete

    90 bis 61 Tage vor Veranstaltung:

    75% der vereinbarter Raummiete

    60 bis 31 Tage vor Veranstaltung:

    100% der vereinbarten Raummiete

    30 bis 6 Tage vor Veranstaltung:

    100% der vereinbarten Raummiete sowie
    50% des erwarteten Speise- und Getränkeumsatzes

    5 bis 0 Tage vor Veranstaltung:

    100% der vereinbarten Raummiete sowie
    100% des erwarteten Speise- und Getränkeumsatzes


    Stornierung von Veranstaltungen mit vertraglich vereinbarter Konferenzpauschale:
    120 bis 91 Tage vor Veranstaltung:

    25% des Konferenzpauschalbetrages für die vereinbarte Personenzahl

    90 bis 61 Tage vor Veranstaltung:

    50% des Konferenzpauschalbetrages für die vereinbarte Personenzahl

    60 bis 6 Tage vor Veranstaltung:

    75% des Konferenzpauschalbetrages für die vereinbarte Personenzahl

    5 bis 0 Tage vor Veranstaltung:

    100% des Konferenzpauschalbetrages für die vereinbarte Personenzahl

  4. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden Hotel nicht gegeben oder geringer ist.
  5. Sofern das Hotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
  6. Leistungsstornierung bzw. Leistungsreduzierung muss in Textform an das Hotel erfolgen.

§7 Rücktritt / Kündigung des Hotels

  1. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 918 ABGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
    1. der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
    2. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
    3. der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
    4. der Vertragspartner den Namen des Hotels mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
    5. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Hotels untervermietet werden
    6. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  2. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch das Hotel begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Hotels auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§8 Haftung des Hotels, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

  1. Das Hotel haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden,
    1. die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
    2. aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Verschulden von Dritten ist ausgeschlossen.
  4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Hotel eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn das Hotel eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
  5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel anzuzeigen.
  6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB.
  7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners/ Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners, soweit es sich nicht um einen Konsumenten handelt, gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Für Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

§9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge

  1. Besteht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
  2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
  3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht möglich.
  4. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.

§10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Grand Hotel Wien.
  2. Gerichtsstand ist Wien.
  3. Für sämtliche Ansprüche aus diesen AGB unterliegenden Verträgen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Für alle Bereiche, die nicht gesondert ausgewiesen sind, gelten die allgemeinen österreichischen Hotel Vertragsbedingungen. Einsehbar unter www.wko.at.

Wien, im März 2018

Grand Hotel GmbH
Kärntner Ring 9
A-1010 Wien
Tel.: +43 – (1) – 515 80-0
Fax: +43 – (1) – 515 80-13
[email protected]
www.grandhotelwien.com

II. Nutzungsbedingungen für die Webseite

Nutzung dieser Webseite

Das Serviceangebot auf dieser Webseite richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die nach geltendem Recht rechtsverbindliche Verträge abschließen dürfen. Es richtet sich daher nicht an Minderjährige. Durch Nutzung dieser Webseite versichern Sie, dass Sie das für die Nutzung dieser Webseite erforderliche Alter erreicht haben, und um rechtsverbindliche Verpflichtungen für evtl. Haftungen, die Ihnen möglicherweise als Folge der Nutzung dieser Webseite entstehen, einzugehen. Sie gewährleisten weiterhin, dass Sie rechtlich autorisiert sind die Reisereservierungen und/oder Einkäufe entweder für sich selber und/oder für andere Personen, für die Sie handeln, zu tätigen.

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"Chat-Bereich" bezeichnet ein(en) Chat-Bereich, Forum, Message Board oder einen ähnlichen Dienst, der in Verbindung mit dieser Webseite angeboten wird. Für den Fall, dass Sie an einem Chat-Bereich teilnehmen, verpflichten Sie sich zusätzlich zur Einhaltung dieser Bedingungen, dass Sie nicht: verleumden, beleidigen, belästigen, bedrohen oder diskriminierende Aussagen über Andere machen werden; illegale Aktivitäten befürworten werden; unsittliche, obszöne oder unhöfliche Sprache oder Darstellungen verwenden werden; und keine Inhalte einstellen werden, die mit dem jeweiligen Thema oder Gegenstand des Chat-Bereichs nicht in Verbindung stehen. Sie allein sind für die Nutzung des Chat-Bereichs durch Sie verantwortlich und haftbar.  Grand Hotel GmbH behält sich das Recht vor, Inhalte jederzeit und aus jedwedem Grund nach alleinigem und freiem Ermessen aus einem Forum zu entfernen oder zu editieren. Grand Hotel GmbH ist dazu jedoch nicht verpflichtet und ist für den Inhalt oder die Genauigkeit von Informationen in einem Chat Bereich nicht verantwortlich.

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Durch Bezugnahme mit aufgenommene Bedingungen

Sie erklären sich zusätzlich zu diesen Bedingungen auch mit den Bedingungen, Konditionen und Hinweisen einverstanden, die unter den folgenden Links festgelegt sind und hiermit in diese Vereinbarung mit aufgenommen werden:

  1. Grand Hotel GmbH Datenschutzerklärung, die Sie unter dem folgenden Link finden:
    Grand Hotel GmbH Datenschutzerklärung
  2. Grand Hotel GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Sie unter diesem Link finden:
    Grand Hotel GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Mitteilung über und Verfahren zur Meldung von Urheberrechtsverstößen

Grand Hotel GmbH respektiert die geistigen Eigentumsrechte anderer. Falls Sie der Ansicht sind, dass Ihre Arbeiten auf eine Weise kopiert wurden, die einen Urheberrechtsverstoß darstellen, wenden Sie sich bitte unter der folgenden Anschrift an Grand Hotel GmbH:

GRAND HOTEL WIEN
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